Herzlich Willkommen auf meiner Webseite.
Auf den folgenden Seiten stelle ich mich
und mein Team, sowie die angebotenen
Dienstleistungsfelder vor.
Ein unbeschränkter Betriebsausgaben- bzw.Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer ist nur dann möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.
Weitere Inhalte:
1. Steuerliche Änderungen zum Arbeitszimmer ab 01.01.2023
2. Taxi kein „öffentliches“ Verkehrsmittel
3. Unterhaltsaufwendungen: Anrechnung von Ausbildungshilfen und negativen Einkünften
4. Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar
5. Überblick Jahressteuergesetz 2022
6. Lohnsteuerbescheinigungen 2022
7. Überlassung einer Wohnung als Trennungsunterhalt
8. Besteuerung der Erdgas-Wärme-Soforthilfe
9. Kürzung des Werbungskostenabzugs bei Stipendium
10. Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2023
Christoph Brill
Steuerberater
Friedrichsfelder Str. 28
46562 Voerde
Tel.: 02855 30 36 30 FAX: 02855 30 36 329
E-Mail: info@dinslaken-steuerberater.de
Mo.-Do. Montag-Donnerstag: | 07:30-12:30 13:30-17:00 |
Fr. Freitag: | 07:30-12:30 |
Termine darüber hinaus auch gerne nach Vereinbarung
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