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Auf den folgenden Seiten stelle ich mich
und mein Team, sowie die angebotenen
Dienstleistungsfelder vor.
Die Verpflichtung zur Inventur5 ergibt sich aus den §§ 240 bis 241a Handelsgesetzbuch sowie aus den §§ 140 und 141 AO. Nach diesen Vorschriften sind Jahresabschlüsse aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen zu
erstellen. Eine Inventur ist danach nur erforderlich, wenn bilanziert wird.
Weitere Inhalte:
1. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
2. Weitere steuerliche Maßnahmen zur Bewältigung der Krise
3. Schwerpunkt einer Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer
4. Höhere Erbschaft-/Schenkungsteuer bei Immobilien
5. Änderungen im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2022
6. Doppelte Haushaltsführung: Dienstwagen bei Zuzahlungen durch den Arbeitnehmer
7. Verbilligte Überlassung einer Wohnung
8. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen: Kein Abzug bei Zahlung über Verrechnungskonto
Christoph Brill
Steuerberater
Friedrichsfelder Str. 28
46562 Voerde
Tel.: 02855 30 36 30 FAX: 02855 30 36 329
E-Mail: info@dinslaken-steuerberater.de
Mo.-Do. Montag-Donnerstag: | 07:30-12:30 13:30-17:00 |
Fr. Freitag: | 07:30-12:30 |
Termine darüber hinaus auch gerne nach Vereinbarung
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