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Auf den folgenden Seiten stelle ich mich
und mein Team, sowie die angebotenen
Dienstleistungsfelder vor.
Bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten sind, können als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Sie wirken sich zum Teil unbegrenzt, meistens jedoch nur begrenzt aus
Weitere Inhalte:
1. Sonderausgaben 2022
2. Abgeltungsteuer verfassungswidrig? – Vorlagebeschluss zurückgenommen
3. Private PKW-Nutzung: Leasingsonderzahlung und Kostendeckelung
4. Erbschaftsteuer für Familienheim – Aufgabe der Selbstnutzung wegen Erkrankung
5. Prämien aus der Treibhausgasminderungs-Quote
6. Pflegeleistungen für Angehörige in deren Haushalt
7. Vom Beteiligungsverhältnis abweichende Gewinnausschüttungen
8. Keine Künstlersozialabgabe bei einmaliger Erstellung einer Website
9. Änderung von Ertragsteuerbescheid infolge von Umsatzsteuerbescheid-änderung
10. Entwurf eines Inflationsausgleichsgesetzes
Christoph Brill
Steuerberater
Friedrichsfelder Str. 28
46562 Voerde
Tel.: 02855 30 36 30 FAX: 02855 30 36 329
E-Mail: info@dinslaken-steuerberater.de
Mo.-Do. Montag-Donnerstag: | 07:30-12:30 13:30-17:00 |
Fr. Freitag: | 07:30-12:30 |
Termine darüber hinaus auch gerne nach Vereinbarung
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