Herzlich Willkommen auf meiner Webseite.
Auf den folgenden Seiten stelle ich mich
und mein Team, sowie die angebotenen
Dienstleistungsfelder vor.
Bei Erwerb eines Gegenstands hat der Unternehmer für einkommensteuerliche Zwecke regelmäßig zu entscheiden, wie dieser Gegenstand genutzt und welcher Vermögenssphäre er zugeordnet werden soll. Danach bestehen –
Weitere Inhalte:
1. Veräußerung eines zum Betriebsvermögen gehörenden auch privat genutzten PKW
2. Neuregelung der Vollverzinsung
3. Kosten für die Räumung der Wohnung des Erblassers als Nachlassverbindlichkeit
4. Müll- und Abwasserentsorgung sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen
5. Steuerberatungskosten im Erbfall
6. Aufwendungen für bürgerliche Kleidung nicht abzugsfähig
7. Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben zum Jahreswechsel bei Einnahmen-Überschussrechnung
8. Kosten für eine Zweitgrabstätte als Nachlassverbindlichkeit
Christoph Brill
Steuerberater
Friedrichsfelder Str. 28
46562 Voerde
Tel.: 02855 30 36 30 FAX: 02855 30 36 329
E-Mail: info@dinslaken-steuerberater.de
Mo.-Do. Montag-Donnerstag: | 07:30-12:30 13:30-17:00 |
Fr. Freitag: | 07:30-12:30 |
Termine darüber hinaus auch gerne nach Vereinbarung
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