Christoph Brill - Steuerberater
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05.06.2021

Mandanteninformation Juni 2021

Zu den bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte zu berücksichtigenden Einnahmen gehören alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen; d. h., dass neben Geldleistungen auch Sachbezüge zum Arbeitslohn gehören können.

Weitere Inhalte:

1. Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug beim Arbeitslohn

2. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse mit nahen Angehörigen

3.Erbschaftsteuerbefreiung für „Familienheim“: Verzögerte Selbstnutzung durch die Erben

4. Verrechnung von Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen

5. Umsatzsteuer: Versandhandel wird „Fernverkauf “

6. Grunderwerbsteuer bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen

7. Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten)

 Mandanteninformation 06.2021.pdf


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