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Auf den folgenden Seiten stelle ich mich
und mein Team, sowie die angebotenen
Dienstleistungsfelder vor.
Nach einem neuen Schreiben des Bundesfinanzministeriums kann für „Computerhardware“ sowie für „Software“ eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden. Anders als bei
geringwertigen Wirtschaftsgütern kommt...
Weitere Inhalte:
1. Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Computerhardware
und Software nur noch ein Jahr
2. Progressionsvorbehalt: Lohnersatzleistungen im Zusammenhang
mit der Corona-Krise
3. Drittes Corona-Steuerhilfegesetz: Umsatzsteuer-Satz in der Gastronomie – Kinderbonus – Verlustrücktrag
4. Aktuelle Grunderwerbsteuersätze
5. Berücksichtigung von Aufwendungen bei Auslands(praxis)semestern
6. Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen
Christoph Brill
Steuerberater
Friedrichsfelder Str. 28
46562 Voerde
Tel.: 02855 30 36 30 FAX: 02855 30 36 329
E-Mail: info@dinslaken-steuerberater.de
Mo.-Do. Montag-Donnerstag: | 07:30-12:30 13:30-17:00 |
Fr. Freitag: | 07:30-12:30 |
Termine darüber hinaus auch gerne nach Vereinbarung
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