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04.06.2023

Mandanteninformation Juni 2023

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung von Steuern werden Säumniszuschläge fällig. Diese betragen 1% pro angefangenen Monat für den auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren abgerundeten fälligen Steuerbetrag (§ 240 Abs. 1 AO).

Weitere Inhalte:

1. Höhe der Säumniszuschläge und Aussetzungszinsen rechtmäßig?

2. MoPeG: Neuregelungen bei der GbR

3. Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten)

4. Photovoltaik-Anlagen: Umsatzsteuer bei Anschaffung, Entnahme und Reparatur

5. Erhöhung der Betriebsausgabenpauschalen für bestimmte Berufsgruppen ab 2023

6. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

 Mandanteninformation 06.2023.pdf


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